Großes Interesse an Don Bosco Online-Talk zu Kinderrechten
Online - Noch mehr Teilnehmende als zuvor lockte das Thema des insgesamt siebten Don Bosco Online-Talks vor die Bildschirme. Dieser fand am 1. Februar 2022 unter Beteiligung von ca. 50 Zuhörerinnen und Zuhörern zum Thema „Kindgerecht? Kinderrechte in Österreich und Deutschland“ statt. Es war der zweite Talk zum Thema Kinderrechte, den die Don Bosco Schwestern gemeinsam mit dem JPI anlässlich des Jubiläumsjahres der Schwestern organisierten. Fachkundige Referentin war diesmal Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte Österreich.
Kinderrechte keine Selbstverständlichkeit
Nach einem Einstiegsimpuls, den Moderatorin Sr. Maria Maul FMA anhand des UNICEF-Kinderrechtesongs „Du hast Recht“ von Felix Fleischmann und Marius Lürig gestaltete, führte die Referentin ins Thema ein. Rasch wurde deutlich, dass Kinderrechte auch hierzulande nicht selbstverständlich sind, zumal die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention mit seinen 41 Artikeln erst 1989 verabschiedet hat. Im selben Jahr wurde in Österreich Gewalt in der Erziehung verboten; 1992 wurde die Kinderrechtskonvention von Österreich ratifiziert. Auch in Deutschland wurde die Konvention vor 30 Jahren anerkannt - seitdem wird darüber diskutiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Doch das ist bis heute nicht geschehen. In Österreich sind die Rechte des Kindes seit Februar 2011 im Bundesverfassungsgesetz festgeschrieben, in Deutschland wurde mit der Reform des Sozialgesetzbuchs (SGB) zumindest das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) reformiert. Laut Artikel 1 des KJHG gilt, dass jeder junge Mensch das Recht und die Möglichkeit haben muss, sich zu einer eigenverantwortlichen und geschäftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln. In erster Linie ist es die Pflicht der Eltern, diese Pflege und Erziehung zu gewährleisten.
Gesellschaftspolitische Herausforderungen
Doch nicht immer sind diese dazu willens oder in der Lage, wie die Referentin erläuterte. Die Gründe dafür sind vielfältig, doch liegen sie nicht alleine in der häuslichen Situation oder im sozialen Umfeld der Familien begründet; es gibt auch eine Menge gesellschaftspolitischer Herausforderungen, die Kinderrechte wie bspw. das Recht auf Freizeit, das Recht auf Bildung oder auch das Recht auf Schutz vor Gewalt untergraben oder zumindest deren Realisierung erschweren. Insgesamt zeigten die gesetzlichen Vorgaben verbunden mit den präventiven und bewusstseinsbildenden Maßnahmen der vergangenen Jahre aber durchaus positive Auswirkungen, führte die Referentin in ihrem Impulsvortrag aus – insbesondere, wenn man sie mit der Situation von Kindern in vielen anderen Ländern der Welt vergleicht. Dennoch seien die Aktivitäten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen weiterhin zu forcieren, denn in vielen Bereichen ist durchaus noch deutlich Luft nach oben.
Diskussion stellt Bildungsauftrag und Kirchenengagement in Mittelpunkt
In der anschließenden Diskussion ging es u.a. um den Bildungsauftrag der Schulen wie auch der außerschulischen Jugendarbeit, um die großen Herausforderungen unserer Gesellschaften im Zusammenhang mit dem Recht auf politisches Asyl, um das Engagement der Kirchen und der Jugendverbandsarbeit für die Kinderechte und um die spezifische Situation Jugendlicher. Am Rande wurde auch die schwierige Situation von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Krise thematisiert; sowohl in der politischen Debatte wie auch in der gesellschaftlichen Diskussion in den deutschsprachigen Medien wurde deutlich, wie vergleichsweise schwach die Interessenvertretung der jungen Menschen im Vergleich mit der massiven Lobbyarbeit der Wirtschaftsverbände ist. Es bleibt also noch viel zu tun in Sachen Kinderrechte – auch in Österreich und Deutschland.
Claudius Hillebrand, JPI